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   BVerwG, 15.12.1972 - VII P 4.72   

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BVerwG, 15.12.1972 - VII P 4.72 (https://dejure.org/1972,2164)
BVerwG, Entscheidung vom 15.12.1972 - VII P 4.72 (https://dejure.org/1972,2164)
BVerwG, Entscheidung vom 15. Dezember 1972 - VII P 4.72 (https://dejure.org/1972,2164)
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  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (10)

  • BVerwG, 06.10.1992 - 6 P 22.90

    Personalvertretung - Höhergruppierung - Mitbestimmungsrecht des Personalrates -

    Auch in den Fällen der korrigierenden Höhergruppierung ist eine andere Bewertung nicht ohne weiteres geboten (vgl. Beschluß vom 15. Dezember 1972 - BVerwG 7 P 4.72 - Buchholz 238.33 § 65 BrPersVG Nr. 2).

    Diese Sachlage unterscheidet sich von dem im Beschluß vom 15. Dezember 1972 - BVerwG 7 P 4.72 - a.a.O. entschiedenen Fall insofern, als dort im Anschluß an eine Anregung von dritter Seite die zuständige Stelle den Erlaß einer Maßnahme überhaupt abgelehnt hatte.

  • OVG Niedersachsen, 12.11.2019 - 18 LP 4/18

    Ablehnung; aktualisierte Einreihung; Beibehaltung; Beschäftigte; Bestätigung;

    Ein derartiges Absehen von der Höhergruppierung nach erfolgter Prüfung, ob der Beschäftigte nach der ihm übertragenen Tätigkeit in eine zu niedrige Vergütungsgruppe eingestuft ist, stellt keine der Mitbestimmung des Personalrats unterliegende Maßnahme dar (vgl. BVerwG, Beschl. v. 15.12.1972 - BVerwG VII P 4.72 -, PersV 1973, 113, juris Rn. 9 f.; ähnlich für eine andere Ablehnung BVerwG, Beschl. v. 1.8.1983 - BVerwG 6 P 8.81 -, PersV 1985, 68, juris Rn. 11 f.).
  • BVerwG, 12.08.1983 - 6 P 9.81

    Mitbestimmungspflichtigkeit der Entscheidung über ein Urlaubsgesuch -

    Das Bundesverwaltungsgericht hat bereits früher in dem Beschluß vom 15. Dezember 1972 - BVerwG 7 P 4.72 - (Buchholz 238.33 § 65 PersVG Bremen Nr. 2) diese Auffassung vertreten und ausgeführt, eine Mitbestimmung sei nur gegeben, wenn eine auf einen Mitbestimmungstatbestand hinzielende Maßnahme - wie z.B. Beförderung, Höhergruppierung, Einstellung u.a. - beabsichtigt sei, nicht dagegen das Unterlassen oder die auf einen Antrag erkennbar werdende Weigerung, eine solche Maßnahme zu treffen.

    Auch soweit die Rechtsbeschwerde sich die Kritik an dem Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. Dezember 1972 (a.a.O.) zu eigen macht (vgl. Großmann/Mönch/Rohr, Kommentar zum Bremischen Personalvertretungsgesetz, 1979, § 58 Rz. 60 ff.), kann ihr nicht gefolgt werden.

  • LAG Düsseldorf, 20.11.2019 - 12 TaBV 44/19

    Umgruppierung; Überleitung in die neue Entgeltordnung des TVöD -B

    Die Kammer verkennt nicht, dass die Ablehnung eines Höhergruppierungsantrags bzw. die bloße Überprüfung der Eingruppierung des Beschäftigten grundsätzlich keine mitbestimmungspflichtige Maßnahme im Sinne § 99 BetrVG ist (vgl. BVerwG 15.12.1972 - VII P 4.72, juris; OVG Rheinland-Pfalz 25.11.2015 - 5 A 10556/15, juris für das Personalvertretungsrecht).
  • VG Bremen, 10.11.2005 - P K 1027/03

    Mitbestimmung des Personalrats auch gegenüber dem Leiter einer höheren

    Im Beschluss vom 15.12.1972 (VII P 4.72 in ZBR 1973, 254) heißt es:.
  • VG Hamburg, 23.11.2023 - 20 E 4656/23

    Erfolgloser Eilantrag eines Beamten auf Aufschub seines altersbedingten Eintritts

    Die hier vertretene Auffassung steht im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, die die Ablehnung von Anträgen von Beschäftigten (vorbehaltlich besonderer gesetzlicher Mitbestimmungstatbestände, vgl. z.B. § 78 Abs. 1 Nr. 10, 11 BPersVG für die Versagung von Nebentätigkeitsgenehmigungen bzw. die Ablehnung von Teilzeitbeschäftigung oder Urlaub) generell nicht unter den personalvertretungsrechtlichen Maßnahmebegriff subsumiert, wenn und weil die Antragsablehnung die Rechtsstellung der oder des betroffenen Beschäftigen nicht verändert (vgl. BVerwG, Beschl. v. 15.12.1972 - VII P 4/72, juris Rn. 9 f. für die Ablehnung einer Höhergruppierung; BVerwG, Beschl. v. 01.08.1983 - 6 P 8/81, juris Rn. 11 ff. und Beschl. v. 12.08.1983 - 6 P 9/81, juris Rn. 11 ff. jeweils für die Ablehnung von Anträgen auf Sonderurlaub und in obiter dicta in Rn. 15 für die Ablehnung einer Einstellung; BVerwG, Beschl. v. 29.01.2003 - 6 P 15/01, juris Rn. 14 für die Weigerung, nach Ablauf eines befristeten Arbeitsvertrags ein neues Arbeitsverhältnis mit der oder dem Betroffenen einzugehen).
  • OVG Bremen, 25.01.2023 - 2 B 6/23

    Hinausschieben des Ruhestandseintritts eines freigestellten Personalratsmitglieds

    Die hier vertretene Auffassung steht im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, die die Ablehnung von Anträgen von Beschäftigten (vorbehaltlich besonderer gesetzlicher Mitbestimmungstatbestände, vgl. z.B. § 78 Abs. 1 Nr. 10, 11 BPersVG für die Versagung von Nebentätigkeitsgenehmigungen bzw. die Ablehnung von Teilzeitbeschäftigung oder Urlaub) generell nicht unter den personalvertretungsrechtlichen Maßnahmebegriff subsumiert, wenn und weil die Antragsablehnung die Rechtsstellung der oder des betroffenen Beschäftigen nicht verändert (vgl. BVerwG, Beschl. v. 15.12.1972 - VII P 4/72, juris Rn. 9 f. für die Ablehnung einer Höhergruppierung; BVerwG, Beschl. v. 01.08.1983 - 6 P 8/81, juris Rn. 11 ff. und Beschl. v. 12.08.1983 - 6 P 9/81, juris Rn. 11 ff. jeweils für die Ablehnung von Anträgen auf Sonderurlaub und in obiter dicta in Rn. 15 für die Ablehnung einer Einstellung; BVerwG, Beschl. v. 29.01.2003 - 6 P 15/01, juris Rn. 14 für die Weigerung, nach Ablauf eines befristeten Arbeitsvertrags ein neues Arbeitsverhältnis mit der oder dem Betroffenen einzugehen).
  • BVerwG, 15.09.1978 - 6 P 15.78

    Beamte auf Probe - Einleitung einer Untersuchung - Entlassung - Personalrat -

    Die Mitbestimmung setzt, wie das Bundesverwaltungsgericht im Beschluß vom 15. Dezember 1972 - BVerwG 7 P 4.72 - (PersV 1973, 113 = ZBR 1973, 254) ausgeführt hat, voraus, daß die Dienststelle eine Maßnahme beabsichtigt.
  • OVG Bremen, 02.04.1981 - PV-B 10/80

    Gewährung von Urlaub ohne Dienstbezüge; Urlaubsantrag eines Beamten;

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  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 07.09.1976 - P L 2/76

    Anforderungen an die interne Ausschreibung einer Sachbearbeiterplanstelle; Umfang

    Tatsachen dafür, daß der Beteiligte die Absicht habe, den nach der Vergütungsgruppe V b BAT bewerteten Dienstposten höher zu bewerten (vgl. BVerwG, Beschluß vom 15. Dezember 1972 - VII P 4.72 - Buchholz Rspr. BVerwG 238.33, § 65 Nr. 2), sind weder dargelegt noch sonstwie ersichtlich.
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